3. September 2023
Am Sonntag, den 03.09.2023, wurde das Technische Hilfswerk Kehl durch die zuständige Feuerwehr Kehl zu einem
Vollbrand in Kehl-Neumühl gerufen. Dort stand ein landwirtschaftliches Gebäude im Vollbrand, das angrenzende Wohnhaus sowie die direkt angrenzenden
Wohnhäuser konnten durch das starke Eingreifen der Feuerwehren vor Ort geschützt werden.
Gegen 22:50 Uhr wurde das THW Kehl zu Unterstützung der Arbeiten alarmiert; gegen 23:02 Uhr traf der Zugtrupp vor Ort ein und konnte eine
erste Lageerkundung durchführen.
Die Gegebenheiten vor Ort erwiesen sich als schwierig, da die Straßen eng und überwiegend durch für die Löscharbeiten notwendigen
Fahrzeuge belegt waren. Nach Eintreffen der Bergungsgruppe sowie der Fachgruppe Notversorgung wurden erste Beleuchtungseinrichtungen -
auch unter Zuhilfenahme des Notstromaggregates mit Lichtmast - installiert und in Betrieb genommen.
Parallel wurde das örtliche Polizeirevier personell sowie materiell bei den notwendigen Absperrmaßnahmen unterstützt.
Gegen 02:10 Uhr konnte das THW Kehl einen Großteil der freiwilligen Helferinnen und Helfer ablösen; lediglich eine Wachbesetzung für Wartungs- und Kontrollmaßnahmen sowie die abschließenden Rückbaumaßnahmen verblieben bis circa 08:00 Uhr vor Ort.
Eingesetzte Kräfte:
Zugführer: 1
Unterführer: 5
Helfer: 10
Stärkemeldung: 1/5/10=16
Eingesetzte Ausstattung:
Mannschaftstransportwagen Zugtrupp
Pkw Ford Ranger
Gerätekraftwagen
Mehrzweckkraftwagen
NEA 50 kVA mit Lichtmast
Einsatzaufträge:
- Beleuchtungsmaßnahmen
- Unterstützung bei Verkehrslenkungsmaßnahmen
Der Brand ist bedauerlicherweise auf eine Serie von bis zu sechs Bränden in knapp einer Woche zurückzuführen, weswegen der Verdacht einer Brandstiftungsserie nahe liegt. Anwohnerinnen und Anwohner und sonstige Bürgerinnen und Bürger, die verdächtige Wahrnehmungen machen konnten, werden gebeten, sachdienliche Hinweise an die für die polizeilichen Ermittlungen zuständige Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Offenburg unter 0781 21-2820 zu geben.
Den Anwohnern und Nachbarn gilt für das Geschehen unser Bedauern.
Autor: Christian Just
Dieser Artikel wurde am 04.09.2023 angelegt.
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